Was macht eigentlich ein Gerichtsvollzieher?

Diese Frage mögen sich sicherlich schon viele gestellt haben, ohne jedoch konkrete und vielleicht auch vollständige Antworten dazu erhalten zu haben.

In Belgien ist der Gerichtsvollzieher zwar ein öffentlicher Beamter, jedoch übt er sein Amt unter einem freiberuflichen, d.h. selbstständigen Status aus, wie z.B. der Notar.

Es gibt in unserem Land etwa 530 Gerichtsvollzieher, die auf die verschiedenen Gerichtsbezirke verteilt sind. Innerhalb eines solchen Gerichtsbezirks hat jeder Auftraggeber das Recht, sich „seinen“ Gerichtsvollzieher frei auszusuchen. Die Zugehörigkeit eines Gerichtsvollzieherbüros zu nationalen oder internationalen Netzwerken fördert natürlich die Erledigung von Aufträgen, die über die Grenzen des jeweiligen Gerichtsbezirks hinausgehen, sodass in diesem Falle grundsätzlich ein einziger Gerichtsvollzieher als Ansprechpartner reicht.

Der Hauptaufgabenbereich des Gerichtsvollziehers ist zweifelsohne das Zustellen von gerichtlichen Schriftstücken und die Zwangsvollstreckung von Urteilen. So wird in den meisten Fällen in Belgien ein gerichtliches Verfahren durch die Zustellung der Vorladung eingeleitet.

Aber auch Zustellungen von außergerichtlichen Schriftstücken wie z.B. einer Kündigung des Miet- oder Arbeitsverhältnisses sind an der Tagesordnung, da die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wesentlich mehr Garantien mit sich bringt, als ein Posteinschreiben.

Um die Vollstreckung eines durch das Gericht erlassenen Urteils erfolgsorientiert durchzuführen, kann der Gerichtsvollzieher auf alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel der Zwangsvollstreckung zurückgreifen, wie z.B. die Mobiliarpfändung, die Immobilienpfändung oder auch die Pfändung in Händen Dritter (Lohnpfändung, Kontenpfändung, usw…)

In den meisten Fällen gelingt es dem Gerichtsvollzieher, mit dem Schuldner einen Zahlungsplan zu vereinbaren, um die drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden und die ausstehende Forderung im Interesse des Gläubigers beizutreiben. Die Überwachung dieses Zahlungsplanes erfolgt durch den Gerichtsvollzieher.

Im Falle der Dringlichkeit (z.B. drohende organisierte Zahlungsunfähigkeit) kann der Gerichtsvollzieher Sicherheitsmaßnahmen durchführen um die Rechte des Gläubigers in Erwartung eines vollstreckbaren Titels zu wahren.

Seit einiger Zeit ist der Gerichtsvollzieher ebenfalls verstärkt auf dem Inkassomarkt tätig um das außergerichtliche Eintreiben von offenstehenden Forderung, d.h. ohne Einschaltung des Gerichts durchzuführen. Dabei ist insbesondere die Zugehörigkeit zu einem landes- bzw. europaweit operierenden Netzwerk äußerst zweckdienlich.

Ein weiterer Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers ist das Erstellen von Feststellungsprotokollen jeder Art um entweder einem drohenden Rechtsstreit vorzubeugen (z.B. Bestandsaufnahmen von Wohnungen im Rahmen eines Mietvertrages) oder aber um im Rahmen eines Rechtsstreites etwaige Beweise zu sichern.

Wie Sie sehen, ist das Tätigkeitsfeld des Gerichtsvollziehers sehr vielfältig.

Sollten Sie weitere Informationen diesbezüglich wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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